Über uns

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zu unseren Angeboten – kurz und verständlich.

Zwei offene Hände vor blauem Himmel, die Sonne scheint hindurch

KiTa- und Schulbegleitung

Wer erhält eine Begleitung?

Kinder, die sonst nicht am Kita- oder Schulalltag teilhaben könnten – häufig mit seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsbesonderheiten wie AD(H)S, Autismus, LRS oder Dyskalkulie.

Wie beginnt die Begleitung?

Eltern stellen beim Jugend- oder Sozialamt einen Antrag (§ 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX). Wir unterstützen Sie dabei gerne auch aktiv.

Welche Aufgaben übernimmt die Begleitung?

Sie unterstützt in fünf Bereichen: Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung · Lernbegleitung (z. B. Struktur, Konzentration) · Soziale Begleitung · Alltagsunterstützung (z. B. Toilettengang, Hilfsmittel) · Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und Behörden.

Wie lange dauert eine Begleitung?

So lange, wie laut Hilfeplan ein Bedarf besteht – mit regelmäßiger Überprüfung und Dokumentation.

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Clearing

Was ist ein Clearing?

Ein befristeter Zeitraum (meist 6–12 Wochen), in dem die Familiensituation geprüft wird, um Empfehlungen für weitere Hilfen zu geben.

Wer beauftragt ein Clearing?

Nur das Jugendamt (ASD). Wir führen es ausschließlich im Auftrag durch – eigenständig starten wir keines.

Was geschieht danach?

Das Jugendamt und Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit Empfehlungen für geeignete Hilfen (§ 27 SGB VIII) – zum Beispiel eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine Erziehungsbeistandschaft.

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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Für wen ist sie gedacht?

Für Familien in schwierigen Lebenslagen oder mit erzieherischem Unterstützungsbedarf (§ 31 SGB VIII).

Wie läuft die Hilfe ab?

Eine Fachkraft hat regelmäßig Kontakt zur Familie – mit Beratung zu Alltagsstruktur, Konfliktlösung und Kommunikation. Die Hilfe wird im Hilfeplanverfahren mit dem Jugendamt geplant und lebt von der Mitwirkung der Eltern.

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Erziehungsbeistandschaft

Was genau ist das?

Eine Fachkraft begleitet gezielt ein Kind oder einen Jugendlichen über einen längeren Zeitraum – insbesondere bei schulischen oder sozialen Herausforderungen (§ 30 SGB VIII).

Was unterscheidet sie von der SPFH?

Hier steht das Kind im Zentrum. Die Eltern wirken unterstützend mit, der Fokus liegt auf den individuellen Bedürfnissen des jungen Menschen. Bei der SPFH wird dagegen die ganze Familie begleitet.

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Soziale Gruppenarbeit im Ankerpunkt

Für wen ist die Gruppe?

Für Kinder und Jugendliche, die im Alltag zusätzliche Unterstützung brauchen – zum Beispiel bei sozialen oder emotionalen Schwierigkeiten, Konflikten, Mobbing oder schulischen Problemen.

Wie kommt mein Kind in die Gruppe?

In der Regel schlägt das Jugendamt Kinder vor. Die Aufnahme erfolgt in Absprache mit allen Beteiligten. Ein Einstieg ist zu verschiedenen Zeitpunkten möglich.

Wann findet die Gruppe statt?

An zwei Nachmittagen pro Woche, ganzjährig und auch in den Ferien (außer zwischen Weihnachten und Silvester). Eine Abholung ist nach Vereinbarung möglich.

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Begleiteter Umgang

Wann kann begleiteter Umgang sinnvoll sein?

Zum Beispiel, wenn der Kontakt zwischen Eltern und Kind längere Zeit unterbrochen war, die familiäre Situation durch erhebliche Konflikte geprägt ist, ein Kind in einer Pflegefamilie oder Einrichtung lebt – oder wenn das Familiengericht einen begleiteten Umgang angeordnet hat.

Wie läuft ein Treffen ab?

Die Treffen finden in kindgerechten Räumlichkeiten statt und werden von einer pädagogischen Fachkraft begleitet. Sie gibt Orientierung und unterstützt, wenn nötig – und lässt dabei ausreichend Raum für die Beziehung zwischen Kind und Elternteil.

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Beratung

Bei welchen Themen beraten Sie?

Bei Erziehungsfragen, Schulproblemen, familiären Konflikten oder Unsicherheit in der Entwicklung eines Kindes. Unsere Beratung ist vertraulich, wertschätzend und lösungsorientiert.

Wie bekomme ich einen Termin?

Am einfachsten über unser Rückrufformular, telefonisch unter 06359 8725975 oder per E-Mail an info@familienhilfeleiningerland.de.

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Kontakt

Sie benötigen eine Beratung oder haben weitere Fragen, die wir in unseren FAQ nicht beantworten konnten? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.