Unsere Leistungen

Begleiteter Umgang

Kontakt halten. Vertrauen schaffen. Kinder stärken. Kind und Elternteil verbringen Zeit miteinander – begleitet von einer pädagogischen Fachkraft.

Ein Erwachsener und ein Kind gehen Hand in Hand einen Weg entlang

Kontakt halten. Vertrauen schaffen. Kinder stärken.

Auch wenn der Kontakt zwischen Eltern und Kindern besondere Herausforderungen mit sich bringt, kann die Verbindung erhalten und neu gestaltet werden. Ein begleiteter Umgang schafft die Möglichkeit, dass Kinder und Eltern Zeit miteinander verbringen und ihre Beziehung weiterentwickeln können.

Eine pädagogische Fachkraft begleitet die Treffen und unterstützt die Beteiligten, wo es nötig ist. Das Wohl des Kindes steht dabei im Mittelpunkt.

Wann kann begleiteter Umgang sinnvoll sein?

Ein begleiteter Umgang kann insbesondere dann in Betracht kommen,

  • wenn der Kontakt zwischen Eltern und Kind längere Zeit unterbrochen war,
  • wenn die familiäre Situation durch erhebliche Konflikte geprägt ist,
  • wenn ein Kind bei den Treffen besondere Unterstützung benötigt,
  • wenn ein Kind in einer Pflegefamilie oder Einrichtung lebt,
  • wenn eine Wiederannäherung behutsam und mit fachlicher Unterstützung beginnen soll,
  • oder wenn das Familiengericht einen begleiteten Umgang angeordnet hat.

Welche Form der Begleitung sinnvoll ist, hängt von der Familiensituation und den Bedürfnissen des Kindes ab.

So gestalten wir den begleiteten Umgang

  1. Vorgespräche und KennenlernenZu Beginn sprechen wir mit den beteiligten Erwachsenen über die aktuelle Situation, klären organisatorische Fragen und treffen verbindliche Absprachen. Auch das Kind lernt die Fachkraft und die Räumlichkeiten kennen und kann sich in Ruhe mit der neuen Situation vertraut machen.
  2. Gemeinsame ZeitDie Treffen finden in kindgerechten Räumlichkeiten statt und werden von einer pädagogischen Fachkraft begleitet. Sie gibt Orientierung, steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung und unterstützt die Beteiligten, wenn dies notwendig ist. Gleichzeitig bleibt ausreichend Raum für die persönliche Beziehung zwischen Kind und Elternteil. Dabei wird keine Begegnung vorgegeben. Das Kind soll seinen eigenen Weg im Kontakt mit dem Elternteil finden können.
  3. Weitere EntwicklungDie Entwicklung der Treffen wird regelmäßig gemeinsam betrachtet. Dabei kann sich zeigen, dass weitere Unterstützung notwendig ist oder die Kontakte schrittweise ausgeweitet werden können. Wenn die Situation es zulässt, kann langfristig der Übergang zu weniger begleiteten oder unbegleiteten Kontakten gelingen.

Unsere Haltung

Kinder brauchen Verlässlichkeit sowie Zeit und Raum für ihre eigenen Gefühle.

Wir nehmen die Lebenssituation von Kindern und Eltern ernst und begegnen ihnen mit Wertschätzung und Respekt. Dabei arbeiten wir aufmerksam, zugewandt und professionell.

Wir möchten dazu beitragen, dass Kinder ihre Beziehung zu ihren Eltern erleben und weiterentwickeln können – in einer Weise, die ihrer Situation gerecht wird.

Rechtlicher Rahmen

Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nach § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Zudem sind Eltern zum Umgang mit ihrem Kind berechtigt und verpflichtet.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Familiengericht bestimmen, dass der Umgang nur im Beisein einer geeigneten dritten Person stattfindet (§ 1684 Abs. 4 BGB).

Darüber hinaus haben Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Umgangsberechtigte nach § 18 Abs. 3 SGB VIII Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Jugendhilfe bei der Ausübung des Umgangsrechts.

Die konkrete Ausgestaltung des begleiteten Umgangs richtet sich nach der Situation sowie nach den fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Sprechen Sie uns an

Sie möchten mehr über den begleiteten Umgang erfahren oder haben Fragen zum weiteren Vorgehen? Wir informieren Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns: Tel. 06359 8725975 · info@familienhilfeleiningerland.de

Kontakt

Sie benötigen eine Beratung oder haben weitere Fragen, die wir in unseren FAQ nicht beantworten konnten? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.